Rechtsprechung
   VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3577
VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23.NW (https://dejure.org/2023,3577)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.02.2023 - 4 L 55/23.NW (https://dejure.org/2023,3577)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 4 L 55/23.NW (https://dejure.org/2023,3577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 58 VwGO, § 58 Abs 1 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 60 VwGO, § 70 VwGO
    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 3 ZB 21.2849

    Unzulässige Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Dies soll als besonders hohe Sicherheitsanforderung sicherstellen, dass das elektronisch übermittelte Dokument nicht auf seinem Weg durch offene Netze unerkennbar für den Empfänger verändert wurde und so einen sicheren Rahmen zur elektronischen Authentifizierung des Kommunikationspartners und Überprüfung der Integrität der übermittelten Daten schaffen (BT-Drucks. 14/9000, S. 26; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 4).

    Denn durch die Übersendung einer einfachen E-Mail kann nicht mit der von § 70 Abs. 1 VwGO verlangten Sicherheit festgestellt werden, ob die betreffende E-Mail vollständig und richtig ist, und ob sie tatsächlich von dem in ihr angegebenen Urheber stammt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

    Die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass Ausnahmen von den sich aus § 3a VwVfG ergebenden Formerfordernissen gemacht werden, die im Ergebnis einer niedrigeren Sicherheitsstufe entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris, Rn. 27).

    Vielmehr ist maßgeblich, dass sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG versehen ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 3).

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass sich die E-Mail vom 15. November 2022 ausgedruckt in der Verfahrensakte befindet (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 5).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend erforderlichen Angaben nicht enthält, diese unrichtig wiedergibt oder wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen, auch wenn dieser lediglich in einem (entbehrlichen) Zusatz enthalten ist (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2015 - 2 B 61/14 -, juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 19).

    Es bedarf gemäß § 58 Abs. 1 VwGO auch keines ausdrücklichen Hinweises auf § 3a VwVfG (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 24).

    Traut sich der Rechtsmittelführer nicht zu, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Vorschriften zu finden und zu verstehen, ist es ihm zumutbar, diesbezüglich bei der zuständigen Behörde nachzufragen oder juristischen Rat einzuholen (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 24).

    Diese Zumutbarkeit kann jedoch grundsätzlich angenommen werden, wenn die Antragsteller - wie hier - korrekt belehrt worden sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 25; VG Dresden, Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 1566/12 -, juris, Rn. 42; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris, Rn. 26).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es an der Schutzbedürftigkeit der Antragsteller (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 26).

    Die Behörde ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Widerspruch bereits bei seinem Eingang vor Ablauf der Widerspruchsfrist anlasslos darauf zu überprüfen, ob er den gesetzlichen Anforderungen genügt (BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 8 C 11/15 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 26).

    Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus § 3a Abs. 3 Satz 1 VwVfG, da diese nicht den Fall des Fehlens einer erforderlichen qualifizierten elektronischen Signatur erfasst, da eine einfache E-Mail durchaus zur "Bearbeitung" geeignet ist, sie jedoch nicht den Anforderungen an eine sichere "Übermittlung" elektronischer Dokumente genügt (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 27).

    Die Verwaltung ist insbesondere nicht verpflichtet, einem Widerspruchsführer, der seine Angelegenheiten selbst nachlässig betreibt, um jeden Preis zum Erfolg zu verhelfen (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Dies soll als besonders hohe Sicherheitsanforderung sicherstellen, dass das elektronisch übermittelte Dokument nicht auf seinem Weg durch offene Netze unerkennbar für den Empfänger verändert wurde und so einen sicheren Rahmen zur elektronischen Authentifizierung des Kommunikationspartners und Überprüfung der Integrität der übermittelten Daten schaffen (BT-Drucks. 14/9000, S. 26; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 4).

    Diesen Anforderungen genügt die einfache E-Mail unabhängig von den Begleitumständen regelmäßig nicht (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 22; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris, Rn. 27).

    Die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass Ausnahmen von den sich aus § 3a VwVfG ergebenden Formerfordernissen gemacht werden, die im Ergebnis einer niedrigeren Sicherheitsstufe entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris, Rn. 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2022 - 1 M 43/22

    Widerspruchsschreiben in Gestalt einer PDF-Datei

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Sofern teilweise die Auffassung vertreten wird, dass ein elektronisch übermitteltes pdf-Dokument, das eine eingescannte Unterschrift enthält und von dem Empfänger ausgedruckt wird, das Schriftformerfordernis wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 -, NJW 2015, 1527, Rn. 11ff. und Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, NJW 2019, 2096; a.A. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 M 43/22 -, DVBl 2023, 91; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, NVwZ-RR 2016, 404; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2021 - 4 K 758/20.NW -, juris), bedarf dies im vorliegenden Verfahren keiner Erörterung, da die E-Mail des Bevollmächtigten der Antragsteller vom 15. November 2022 keine Unterschrift in eingescannter Form enthielt, sondern lediglich mit dem Namen des Bevollmächtigten in Textform endete.

    Die Einhaltung des Formerfordernisses des § 70 Abs. 1 VwGO steht nicht zur Disposition der Beteiligten (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 M 43/22 OVG -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 ZB 21.1847 -, juris Rn. 16; a.A. Lenk, DVP 2022, 51, 58), sondern ist eine von Amts wegen durch das Gericht zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 WRB 1/20 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 -, juris, Rn. 10).

  • VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09

    Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail; Hinweispflicht der Behörde bei

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Diese Zumutbarkeit kann jedoch grundsätzlich angenommen werden, wenn die Antragsteller - wie hier - korrekt belehrt worden sind (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 25; VG Dresden, Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 1566/12 -, juris, Rn. 42; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris, Rn. 26).

    Weist die Behörde in einem solchen Fall den Widerspruchsführer ohne schuldhaftes Zögern nicht auf die Beseitigung des Formmangels hin, so ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 70 Abs. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 - 4 VwGO wegen Mitverschuldens der Behörde nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris, Rn. 27).

  • VGH Hessen, 18.07.2018 - 1 B 2029/17

    Besetzungsverfahren W3-Professur / Widerspruchserhebung per (einfacher) E-Mail

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Diesen Anforderungen genügt die einfache E-Mail unabhängig von den Begleitumständen regelmäßig nicht (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 22; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris, Rn. 27).

    Die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass Ausnahmen von den sich aus § 3a VwVfG ergebenden Formerfordernissen gemacht werden, die im Ergebnis einer niedrigeren Sicherheitsstufe entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79/10 -, juris, Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 1 B 2029/17 -, juris, Rn. 27).

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83/02 -, juris) folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden nachwirkenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien, dass es fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muss.

    Allerdings braucht das Gericht dem Bürger und dessen Bevollmächtigtem nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83/02 -, juris, Rn. 9).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Sofern teilweise die Auffassung vertreten wird, dass ein elektronisch übermitteltes pdf-Dokument, das eine eingescannte Unterschrift enthält und von dem Empfänger ausgedruckt wird, das Schriftformerfordernis wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 -, NJW 2015, 1527, Rn. 11ff. und Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, NJW 2019, 2096; a.A. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 M 43/22 -, DVBl 2023, 91; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, NVwZ-RR 2016, 404; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2021 - 4 K 758/20.NW -, juris), bedarf dies im vorliegenden Verfahren keiner Erörterung, da die E-Mail des Bevollmächtigten der Antragsteller vom 15. November 2022 keine Unterschrift in eingescannter Form enthielt, sondern lediglich mit dem Namen des Bevollmächtigten in Textform endete.
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14

    Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Sofern teilweise die Auffassung vertreten wird, dass ein elektronisch übermitteltes pdf-Dokument, das eine eingescannte Unterschrift enthält und von dem Empfänger ausgedruckt wird, das Schriftformerfordernis wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 -, NJW 2015, 1527, Rn. 11ff. und Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, NJW 2019, 2096; a.A. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 M 43/22 -, DVBl 2023, 91; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, NVwZ-RR 2016, 404; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2021 - 4 K 758/20.NW -, juris), bedarf dies im vorliegenden Verfahren keiner Erörterung, da die E-Mail des Bevollmächtigten der Antragsteller vom 15. November 2022 keine Unterschrift in eingescannter Form enthielt, sondern lediglich mit dem Namen des Bevollmächtigten in Textform endete.
  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Sofern teilweise die Auffassung vertreten wird, dass ein elektronisch übermitteltes pdf-Dokument, das eine eingescannte Unterschrift enthält und von dem Empfänger ausgedruckt wird, das Schriftformerfordernis wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 424/14 -, NJW 2015, 1527, Rn. 11ff. und Beschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 8/19 -, NJW 2019, 2096; a.A. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 M 43/22 -, DVBl 2023, 91; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 D 55/14 -, NVwZ-RR 2016, 404; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 11. Februar 2021 - 4 K 758/20.NW -, juris), bedarf dies im vorliegenden Verfahren keiner Erörterung, da die E-Mail des Bevollmächtigten der Antragsteller vom 15. November 2022 keine Unterschrift in eingescannter Form enthielt, sondern lediglich mit dem Namen des Bevollmächtigten in Textform endete.
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23
    Auch die anstandslose Entgegennahme eines formunwirksamen Widerspruchs kann im Einzelfall die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - IV C 74.74 -, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 5 D 55/14

    Beschwerdeschreiben; Schriftform; PDF-Datei; elektronisches Dokument;

  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2007 - 13 K 2485/05

    Feststellungsinteresse, Rechtswidrigkeit, Widerspruchsbescheid, Nichtigkeit,

  • VG Darmstadt, 26.08.2010 - 9 L 773/10
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2011 - 4 LB 156/11

    Zulässigkeit der Ersetzung der von § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO vorgeschriebenen

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch -

  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung;

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20

    Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2012 - 2 M 58/12

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Zweifel über die Verfristung

  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei

  • VG Dresden, 16.09.2015 - 3 K 1566/12
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2015 - 5 M 303/15

    Neubau der B 198 Ortsumgehung Mirow; Erschwerung der Klageerhebung mangels

  • BVerwG, 22.02.2018 - 3 VR 1.17

    Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 12 CS 21.1400

    Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich eines zunächst mündlich erlassenen

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847

    Belehrungspflicht über Widerspruchseinlegung

  • BVerwG, 25.01.2022 - 9 VR 2.21

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der

  • BVerwG, 29.07.1955 - II C 281.54

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht